Liebe gesetzlich versicherte Patienten!

 

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Alle Jahre wieder....im Januar benötigen Sie neue Befreiungsausweise, falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind. Immer ab 01.01. eines jeden Jahres benötigen wir das Vorzeigen neuer Ausweise Ihrer Krankenkasse von Ihnen oder das Zahlen der Rezeptgebühr wird fällig (evtl. bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den Höchstbetrag im Bezug auf Ihr Einkommen gezahlt/erreicht haben.)

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Wir möchten Sie auf dieser Seite auch darüber aufklären, wieso es so wichtig ist -und keinesfalls eine Schikane von uns darstellt- das Ihre Rezepte zur Therapie/Heilmittelverordnung korrekt und vollständig von Ihrem Arzt ausgestellt sind. Der Heilmittelkatalog, der nun überarbeitet wurde und ab 1.1.21 in Kraft tritt und nach dem sich die Verordnungen richten müssen, hat viele Regeln, die eingehalten werden müssen und möglichst so, dass Sie sich, als Patient, unnötige Wege zum Arzt und Ärger ersparen können.

Der Heilmittelkatalog ist sehr umfangreich. Die Anleitung dazu finden Ihre Ärzte ausführlich erklärt, auf dieser Homepage unter: Info´s für Ärzte!

 

Jedes Thema hat versch. Indikationen und Indikationsschlüssel, die Sie auf dem Rezept sehen können. Somit muß der Indikationsschlüssel genau zum Thema und zur Diagnose passen, sowie die festgelegte Verordnungsmenge insges. und pro Rezept, sowie die Anzahl pro Woche und das jeweils ausgewählte Heilmittel (Krankengymnastik,Manuelle Therapie, Wärme etc....)--es dürfen max. 3 sog. vorrangige Heilmittel und ein ergänzendes Heilmittel gleichzeitig verordnet werden. Dabei muss die vorgegebene Höchstverordnungsmenge pro Rezept und die orientierende Behandlungsmenge, eingehalten werden. etc..

 

 

Generell ist übrigens eine Verordnung 28 Tage gültig, sollte also innerhalb dieser 28 Tage begonnen werden; Ausnahme: im Feld: Dringlicher Behandlungsbedarf...kann der Arzt einen Therapiebeginn innerhalb von 14 Tagen anordnen.

Ob Sie eine Praxis finden können, die so schnell freie Termine hat, steht auf einem anderen Blatt...

 

 

Beispiel: Manuelle Lymphdrainagen

 

Bei Verordnungen zur Manuellen Lymphdrainage muß die Zeitangabe der Behandlung auf dem Rezept vermerkt sein!

Es gibt die Möglichkeiten : 30, 45 und 60 Minuten MLD zu verordnen.

Zusätzlich kann die Kompressionsbandage auf dem gleichen Rezept verordnet werden, nur bei der MLD 60Min. ist diese bereits mitinbegriffen, falls erforderlich.

Um die Kompressionsbandage ausführen zu können, benötigt man Kompressionsbandagen-Materialien, welche auf einem extra Rezept für Hilfsmittel verordnet werden muß und in der Apotheke eingelöst werden kann. Es gibt auch sog. Lymphsets Arm oder Bein, die sehr praktisch sind. (Firma Lohmann+Rauscher z.B.) Wir beraten Sie da gerne.

Wenn eine Kompressionsbestrumpfung auf Dauer nötig ist, sollte diese in Zusammenarbeit mit uns und dem Sanitätshaus erfolgen und besprochen werden.

Termine im Sanitätshaus zur Vermessung, sollte immer im Anschluß an eine Behandlung bei uns erfolgen, oder morgens ganz früh!

 

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Wir, also wir Heilmittelerbringer werden von den Krankenkassen als deren "Vertragspartner" bezeichnet.

Eine Partnerschaft sollte immer auf Gegenseitigkeit beruhen.

Im Allgemeinen werden unsere Honorare für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen im Sinne partnerschaftlicher Zusammenarbeit anstandslos bezahlt.

 

Leider gibt es beispielsweise eine "Gesundheitskasse", die den Begriff der Partnerschaft anders definiert und uns unsere Honorare für bereits erbrachte

Leistungen vollständig vorenthält, wegen auch nur allerkleinsten übersehenen Formfehlern, die dem Arzt bei der Ausstellung der Verordnung unterlaufen sind.

Krankenkassen, die uns als Vertragspartner respektieren, senden uns beanstandete Verordnungen zurück und geben uns die Chance, diese nach erfolgter ärztlicher Korrektur erneut einzureichen.

Sollten Sie bei einer uns nicht partnerschaftlich gesonnenen Krankenkasse versichert sein, bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass Sie ggf. mit Ihrer Verordnung vor Behandlungsbeginn, bei Ihrer Kasse eine Bestätigung der Gültigkeit vorab schriftlich einholen müssen.

Wir arbeiten wirklich gerne, oft unterbezahlt - aber nicht umsonst!

 

 

 

 

 

 

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