Liebe privat versicherte Patienten!
Wir möchten diese Seite nutzen, um Ihnen in Sachen "Erstattung physiotherapeutischer Leistungen" Ihrer Krankenkasse einige Informationen an die Hand zu geben, welche zum einen unsere Preise erklären und Sie persönlich wappnen, mit handfesten Argumenten den Kürzungen Ihrer Kasse entgegenzuwirken.
Natürlich hat jeder Versicherte individuelle Verträge/Pakete abgeschlossen, die er kennen sollte und Einschränkungen zu physiotherapeutischen Maßnahmen evtl. Bestandteil des Vertrages sind, die somit unanfechtbar sind.
Häufig findet aber ein Preisdruck durch private Krankenkassen statt, der so nicht rechtens ist.
Die Auszüge aus folgendem Artikel einer Fachzeitschrift "physio" soll Ihnen einen Einblick verschaffen, mit welchen Methoden die Kassen arbeiten und welche Möglichkeiten Sie persönlich haben...
Dumping ist keine Lösung
Seit Monaten geht es durch die Presse: Private Krankenversicherungen verlieren zunehmend ihre Mitglieder. Der Grund: In den letzten Jahren sind die Beiträge massiv gestiegen, zum Teil um bis zu 70%. Damit reagiert die Privatkasse (PKV) auf die Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Die Menschen werden immer älter, jährlich kommen zahlreiche teure Medikamente und Verfahren in der Medizintechnik auf den Markt, die bezahlt werden müssen. Und im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muß die Private Gewinn erwirtschaften-egal wie.
Daher versuchen die Privatkassen zunehmend, massiv Kosten einzusparen, was wiederum auch die Physiotherapeuten betrifft. Denn immer wieder erhalten privat versicherte Patienten Schreiben von Ihren Kassen, in denen sie aufgefordert werden, einen Preisnachlass von ihrem Physiotherapeuten zu verlangen oder sogar zu einem günstigeren Therapeuten zu wechseln. Das Problem dabei: anders als für Ärzte gibt es für Physiotherapeuten keine feste Regelung, wie viel sie bei Privatpatienten verlangen können. Ärzte dürfen den 2,3-bis 5-fachen Satz der gesetzlich Versicherten berechnen. Seit Jahren fordern Praxisinhaber und Berufsverbände für Physiotherapeuten den 2,3-fachen vdek-Satz. Doch trotz einiger positiver Gerichtsurteile gibt es weiterhin Rechtsstreitigkeiten.
Fest steht, das bei einer physiotherapeutischen Behandlung juristisch gesehen, die Patienten die Vertragspartner der Praxen sind, nicht die Kassen.
Praxisinhaber könnten also theoretisch den Rechnungsbetrag bei ihrem Patienten einklagen. (...)
Wir persönlich, müssen natürlich auch wirtschaftlich arbeiten und dies bedeutet für die Zukunft , bei stetig steigenden Kosten, die eine Praxis nunmal hat, unsere Preisgestaltung zu überdenken und anzupassen.
Bisher liegen wir mit unseren Preisen für Privatpatienten immer noch unter dem 1,8-fachen vdek-Satz!
(Leider selbst damit, nicht ohne Diskussionen mit Patienten.)
Dies werden wir ab spätestens Mitte des Jahre 2013 ändern müssen--denn so kann das nicht weitergehen!
Welche Methoden haben die Kassen?
Ein beliebtes Argument der Kassen lautet: "der in Rechnung gestellte Betrag, weiche vom bundesweit Üblichen ab..."--rechtlich nicht stichhaltig begründbar.
Ein weiteres, äußerst beliebtes Argument der Privatkassen lautet, dass sie nur verpflichtet seien, den beihilfefähigen Höchstsatz zu zahlen. Abgesehen davon, dass die sogenannte Beihilfe seit vielen Jahren nicht mehr angepaßt wurde, entbehrt diese Behauptung jeder rechtlichen Grundlage!
Geschaffen wurde die Beihilfe einzig für Beamte. Bei ihnen übernimmt der Staat - quasi als Arbeitgeberanteil - einen Teil der Gesundheitskosten. Diese Beihilfe deckt die anfallenden Kosten nicht komplett, das soll sie aber auch laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren vom 07.Februar 2004 nicht. Für Beamte empfiehlt es sich daher, zudem eine Privatversicherung abzuschließen. Unabhängig davon ist ein beihilfeberechtigter Patient ein "ganz normaler" Privatpatient.
--Fortsetzung folgt--